1. Vertragsabschluss
1.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und Lotus Reisen ein Vertrag zustande, sofern Ihre Buchung ein eigenes Lotus Reisen-Reiseveranstaltungsangebot betrifft. Dadurch entstehen für Sie und Lotus Reisen bestimmte Rechte und Pflichten. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen.
1.2 Nur-Flug-Arrangements : Es gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften. Lotus Reisen ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen berufen.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Anzahlung Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig eine Anzahlung von 20% des vereinbarten Arrangement-Preises zu leisten, bei Aufträgen zwischen CHF 1000.- und CHF 2000.- jedoch mindestens eine solche von CHF 500.- pro Person. Bei Buchungen weniger als 45 Tage vor Abreise oder bei Buchungen mit Linienflugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen. Wir akzeptieren keine Kreditkarten.
2.2 Restzahlung Die Zahlung des Restbetrages muss spätestens 6 Wochen vor Abreise bei uns eingetroffen sein. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern. In diesem Falle kommen die Annullationsgebühren gemäss Punkt 4, 4.1. und 4.2. zur Anwendung.
3. Rücktrittsbedingungen / Änderungen
Annullierungen und Änderungen einer gebuchten Reise müssen schriftlich erfolgen. Lotus Reisen orientiert sich an den Reisehinweisen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Raten diese Bundesstellen nach erfolgter Buchung ausdrücklich von Reisen in die gebuchte Reiseregion ab, bieten wir Ihnen nach Möglichkeit eine kostenlose Umbuchung innerhalb einer von uns festgelegten Frist an. Bei einer Annullierung verzichten wir auf die nach Ziffer 4.1 vorgesehenen pauschalen Annullierungskosten. Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 4 sowie bereits angefallene Versicherungsprämien, Visaspesen und weitere nicht rückerstattbare Auslagen können jedoch in Rechnung gestellt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
War zum Zeitpunkt der Buchung bereits eine ausdrückliche Reisewarnung des EDA oder BAG für die gebuchte Reiseregion in Kraft und entscheidet sich der Kunde trotz entsprechender Information durch Lotus Reisen für die Buchung, gelten bei einem späteren Rücktritt die Annullierungsbedingungen gemäss Ziffer 4 bis 4.3. Der Kunde nimmt die zum Buchungszeitpunkt bekannten Risiken zur Kenntnis. Die gesetzlich zwingenden Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
3.1 Treibstoffzuschläge Bei Lotus Reisen sind Sie vor nachträglichen Treibstoff- oder Kerosinzuschlägen der Fluggesellschaften geschützt. Auch wenn diese nach Vertragsabschluss erhoben werden, entstehen Ihnen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
4. AnnuLlierung oder Änderung
Bei Annullierungen oder Änderungen einer bestätigten Buchung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Person. Diese wird zusätzlich zu allfälligen Annullierungskosten gemäss Ziffer 4.1 und 4.2 erhoben.
4.1 Annullierungskosten Bei einer Annullierung der gebuchten Reise fallen zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr gemäss Ziffer 4 folgende Annullierungskosten an, berechnet auf dem Pauschalpreis:
Arrangements nach Indien und Mekong Kreuzfahrt
- 120 – 91 Tage vor Abreise 30%
- 90 – 61 Tage vor Abreise 50%
- 60 – 31 Tage vor Abreise 80%
- 30 – 0 Tage vor Abreise 100%
Übrige Destinationen
- 90 - 61 Tage vor Abreise 20%
- 60 - 31 Tage vor Abreise 50%
- 30 - 21Tage vor Abreise 60%
- 20 - 14 Tage vor Abreise 80%
- 13 – 0 Tage vor Abreise 100%
4.2 Besondere Annullierungsbedingungen Für einzelne Reiseleistungen, insbesondere Flugtickets, Kreuzfahrten und bestimmte Hotelbuchungen, können strengere Annullierungsbedingungen gelten als unter Ziffer 4.1 aufgeführt. So können beispielsweise Flugtickets bereits ab Ticketausstellung zu 100 % kostenpflichtig sein. Gelten für Ihre Reise solche besonderen Bedingungen, informieren wir Sie vor der verbindlichen Buchung darüber. Die ausdrücklich mitgeteilten besonderen Annullierungsbedingungen haben Vorrang vor den Bestimmungen unter Ziffer 4.1.
4.3 Abbruch der Reise Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement bzw. für nicht in Anspruch genommene Leistungen nicht rückerstattet werden.
4.4 Umbuchung von Rückflügen Nach Antritt der Reise sind Umbuchungen für den Rückflug generell nur im Notfall möglich (Krankheit), und nur im Rahmen von verfügbaren Plätzen. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiseversicherung.
5. Haftung
5.1 Im Allgemeinen Als erfahrener Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Flug- und Transportgesellschaften, Hotels, usw.), eine korrekte Reisebeschreibung zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses sowie die fachmännische Organisation Ihrer Reise. Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen ausschreibungsgemäss im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln. Wir weisen aber auch darauf hin, dass spezielle Kundenwünsche gerne angefragt, aber nicht bestätigt oder garantiert werden können.
5.2 Unsere Haftung Wir können keine Haftung übernehmen, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Unruhen, Epidemien, bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser), behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.
5.3 Unfälle und Erkrankungen Lotus Reisen übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern diese von Lotus Reisen oder einem von Lotus Reisen beauftragten Unternehmen (Hotels usw.) schuldhaft verursacht wurde. Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von Lotus Reisen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
6. Sie sind mit Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden
6.1 Ist es nicht möglich, eine Reise wie in der Lotus Reisen-Ausschreibung versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.
6.2 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich unserer Lotus Reisen-Reiseleitung bzw. dem Lotus Reisen-Vertreter oder dem Leistungsträger bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Reiseleitung bzw. der örtlichen Lotus Reisen-Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.3 Sie sind berechtigt, die Mängel Ihrer Reise selber zu beheben, sofern die Lotus Reisen-Reiseleitung bzw. die örtliche Lotus Reisen-Vertretung oder der Leistungsträger nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung anbietet. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von Lotus Reisen gegen Beleg ersetzt. Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von der örtlichen Lotus Reisen-Vertretung bzw. der Lotus Reisen-Reiseleitung oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen.
6.4 Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der Lotus Reisen-Reiseleitung bzw. der örtlichen Lotus Reisen-Vertretung oder des Leistungsträgers ist spätestens innerhalb von 3 Wochen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich dem Lotus Reisen-Hauptsitz in Zürich einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.
7. PROGRAMMÄNDERUNGEN
Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch Lotus Reisen Lotus Reisen behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Lotus Reisen ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.
8. VORZEITIGER ABBRUCH ODER ÄNDERUNGEN
Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder Leistungen daraus ändern wollen, sind wir grundsätzlich zu keiner Rückerstattung verpflichtet.
9. Pass , Visa, Impfungen
9.1 Die Reiseunterlagen bzw. die Reisebestätigung enthalten Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand im Zeitpunkt der Drucklegung der Reisekataloge. Allfällige danach bekanntwerdende Änderungen wird Ihnen Lotus Reisen bei Vertragschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen. Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger/innen von Staaten, die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie Ihre Lotus Reisen auf Ihre Bitte hin. Auf Wunsch besorgt Ihnen Lotus Reisen gerne die Einholung allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
9.2 Lotus Reisen kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.
10. Flüge
10.1. Unsere Reiseangebote umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Falls zwei oder mehrere Tickets pro Reisender ausgestellt werden, haftet Lotus Reisen nicht für die Mindestumsteigezeit! Falls die Ankunft der Flüge an der Urlaubsdestination nach 13 Uhr erfolgt, ist die erste Leistung des Hotels das Abendessen (sofern im Arrangement Preis inbegriffen). Bei Landung nach 19.30 Uhr ist die erste Leistung des Hotels die Unterkunft.
10.2 Verspätungen Der Reiseveranstalter hat bei Verspätungen grundsätzlich keinen Einfluss. Die Überlastung von Flugstrassen oder Flugzeug-Standplätzen sowie technische Gründe usw. können Verspätungen verursachen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Organisation Ihrer Rückreise zum Wohnort. Lotus Reisen ist grundsätzlich nicht haftbar für aufgrund von Verspätungen entstandene Spesen.
11. Dreier - und Viererzimmer
Zusatzbetten In einigen Hotels können in Doppelzimmern auch Zusatzbetten gebucht werden. In Sachen Komfort entsprechen diese Betten allerdings meist nicht den normalen Betten.
12. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und Lotus Reisen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Lotus Reisen können nur an seinem Hauptsitz in Zürich angebracht werden.
13. OMBUDSMANN
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche anrufen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns bzw. dem Reisebüro, bei welchem Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmanns lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42 / Postfach, 8038 Zürich
14. REISEGARANTIE
Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungstelle oder unter www.garantiefonds.ch
15. VERSICHERUNG
Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskosten- und Reiseschutzversicherung. Details auf Anfrage.
Zürich, November 2026 / ersetzt alle bisherigen Vertragsbedingungen