Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Hier finden Sie die allgemeinen Geschäfts- und Annullationsbedingungen von Lotus Reisen AG.

1. Vertragsabschluss   

1.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und Lotus Reisen ein Vertrag zustande, sofern Ihre Buchung ein eigenes Lotus Reisen-Reiseveranstaltungsangebot betrifft. Dadurch entstehen für Sie und Lotus Reisen bestimmte Rechte und Pflichten. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen sehr sorgfältig zu lesen.

1.2 Bei allen von Lotus Reisen vermittelten Nur-Flug-Arrangements mit Linienflügen gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften. Lotus Reisen ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen berufen. 

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Anzahlung   Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig eine Anzahlung von 25% des vereinbarten Arrangementpreises zu leisten, bei Aufträgen zwischen CHF 1000.- und CHF 2000.- jedoch mindestens eine solche von CHF 500.- pro Person. Bei Buchungen weniger als 45 Tage vor Abreise oder bei Buchungen mit Linienflugtickets, die sofort gedruckt werden müssen, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen.

2.2 Restzahlung  Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern. In diesem Falle kommen die Annullationsgebühren gemäss Punkt 4.1. und 4.2. zur Anwendung.

2.3 Zahlung per Kreditkarte  Wir nehmen leider keine Kreditkarten.

3. Preisänderungen

3.1 Für bestimmte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in den Lotus Reisen-Katalogen angegebenen Preise zu erhöhen (z.B. Treibstoffzuschläge, erhöhte Flughafentaxen, Preiserhöhungen) sowie bei plausibel erklärbaren Druckfehlern.

3.2 Falls Lotus Reisen die in den Katalogen angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird Ihnen Lotus Reisen alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich zurückerstatten.

4. Rücktrittsbedingungen/Änderungen   

Eine Annullierung bzw. Änderung muss schriftlich erfolgen. Lotus Reisen hält sich an die Reisehinweise des EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundesstellen von Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern. Bei einer Annullierung des Auftrags werden keine Annullierungsgebühren fällig, jedoch können Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 4.1, Versicherungsprämien und evtl. Visaspesen verlangt werden. Wird vom EDA oder vom BAG nicht ausdrücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen:

Der Kunde hat eine pauschalisierte Annullierungs- und Bearbeitungsgebühr gemäss Ziff. 4.1. und 4.2. zu bezahlen, sofern das EDA und/oder das BAG beim Buchungszeitpunkt ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion abgeraten hat und der Kunde trotz ent-sprechender Information von Lotus Reisen die Reise bucht und vor Reisebeginn zurücktritt. In diesem Fall wird jede Gewährleistung von Lotus Reisen ausgeschlossen. Der Kunde anerkennt, dass der Abschluss des Reisevertrages in diesem Fall in seiner alleinigen Risikosphäre liegt.

4.1 Bearbeitungsgebühren bei Annullation oder Änderung

Bei Annullierungen und Änderungen erheben wir, nebst allfälligen Spesen unter Punkt 4.2., eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Person. Diese Kosten werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullationskostenversicherung gedeckt.

4.1.2. Der Kunde hat eine pauschalisierte Annullierungs-und Bearbeitungsgebühr gemäss Ziff. 4.1. und 4.2. zu bezahlen, sofern im Buchungs- oder Reisezeitpunkt die erforderlichen gesundheitspolizeilichen Formalitäten des Reiseziellandes (z.B. Impfung, Covid-19- Impfung, PCR-Test etc.) allgemein bekannt sind, der Kunde jedoch die Gesundheitsformalitäten aus persönlichen Gründen nicht erfüllt und deshalb von der Reise zurücktritt. Der Kunde bezahlt eine pauschalisierte Annullierungs-und Bearbeitungsgebühr gemäss Ziff. 4.1. und 4.2. sofern im Buchungs- oder Reisezeitpunkt eine vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit zwingende Quarantänepflicht für nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen (Covid-19 Virus) nach Rückreise aus bestimmten Zielgebieten besteht und der Kunde die Gesundheitsformalitäten aus persönlichen Gründen nicht erfüllt und deshalb von der Reise zurücktritt».

4.2. Spesen bei Annullation oder Änderung

Annullieren Sie die gebuchte Reise innerhalb Spesenfrist, so werden zusätzlich zu den erwähnten Bearbeitungsgebühren und Spesen unter Ziffer 4.1 folgende prozentuale Annullationskosten auf den Pauschalpreis erhoben:

90 - 61 Tage vor Abreise 30%
60 - 31 Tage vor Abreise 50%
30 - 21Tage vor Abreise 60%
20 - 14 Tage vor Abreise 80%
13 – 0 Tage vor Abreise 100%

Kreuzfahrt Mekong
120 – 91 Tage vor Abreise 30%
 90 – 61 Tage vor Abreise 50%
 60 – 31 Tage vor Abreise 80%
 30 – 0 Tage vor Abreise 100%

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung, welche die Annullationskosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen deckt.

4.4  Annullation/Umbuchung eines Flugtickets   Es gelten die Annullierungs- oder Änderungsbestimmungen der Fluggesellschaft. Flüge unterliegen teilweise sehr strengen Annullierungs- und Umbuchungsbedingungen. Je nach Fluggesellschaft und Tarifart betragen diese bis zu 100 % ab Buchungszeitpunkt. Taxen und Zuschläge sind bei einigen Gesellschaften oder Tarifen nicht rückerstattbar. Besondere Bedingungen werden Ihnen bei Buchungsabschluss mitgeteilt.

4.5 Abbruch der Reise   Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement bzw. für nicht in Anspruch genommene Leistungen nicht rückerstattet werden.

4.6 Umbuchung von Rückflügen    Nach Antritt der Reise sind Umbuchungen für den Rückflug generell nur im Notfall möglich (Krankheit), und nur im Rahmen von verfügbaren Plätzen. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiseversicherung.

5. Haftung

5.1 Im Allgemeinen   Als erfahrener Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Flug- und Transportgesellschaften, Hotels, usw.), eine korrekte Katalogbeschreibung zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses sowie die fachmännische Organisation Ihrer Reise. Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen kataloggemäss im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln. Wir weisen aber auch darauf hin, dass spezielle Kundenwünsche gerne angefragt, aber nicht bestätigt oder garantiert werden können.

5.2 Unsere Haftung   Wir können keine Haftung übernehmen, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Unruhen, Epidemien, bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser), behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.

5.3 Unfälle und Erkrankungen   Lotus Reisen übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern diese von Lotus Reisen oder einem von Lotus Reisen beauftragten Unternehmen (Hotels usw.) schuldhaft verursacht wurde. Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von Lotus Reisen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

5.4 Sicherstellung der Kundengelder   Wir sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.srv.ch.

6. Sie sind mit Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden

6.1 Ist es nicht möglich, eine Reise wie im Lotus Reisen-Katalog versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.

6.2 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich unserer Lotus Reisen-Reiseleitung bzw. dem Lotus Reisen-Vertreter oder dem Leistungsträger bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Reiseleitung bzw. der örtlichen Lotus Reisen-Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

6.3 Sie sind berechtigt, die Mängel Ihrer Reise selber zu beheben, sofern die Lotus Reisen-Reiseleitung bzw. die örtliche Lotus Reisen-Vertretung oder der Leistungsträger nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung anbietet. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von Lotus Reisen gegen Beleg ersetzt. Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von der örtlichen Lotus Reisen-Vertretung bzw. der Lotus Reisen-Reiseleitung oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen.

6.4 Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der Lotus Reisen-Reiseleitung bzw. der örtlichen Lotus Reisen-Vertretung oder des Leistungsträgers ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich bei Ihrem Reisebüro oder dem Lotus Reisen-Hauptsitz in Zürich einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.

7. Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch Lotus Reisen   

Lotus Reisen behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Lotus Reisen ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.

8. Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie   

Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder Leistungen daraus ändern wollen, sind wir grundsätzlich zu keiner Rückerstattung verpflichtet.

9. Pass , Visa, Impfungen

9.1 Der Reisekatalog bzw. die Preislisten enthalten Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand im Zeitpunkt der Drucklegung der Reisekataloge. Allfällige danach bekanntwerdende Änderungen wird Ihnen Lotus Reisen resp. Ihre Buchungsstelle bei Vertragschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen. Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger/innen von Staaten, die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie Ihre Buchungsstelle auf Ihre Bitte hin. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Buchungsstellen selbstverständlich zur Verfügung. Auf Wunsch besorgt Ihnen Ihr Reisebüro gerne die Einholung allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

9.2 Lotus Reisen kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.

10. Flüge

10.1. Unsere Kataloge umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Falls zwei oder mehrere Tickets pro Reisender ausgestellt werden, haftet Lotus Reisen nicht für die Mindestumsteigezeit! Falls die Ankunft der Flüge an der Urlaubsdestination nach 13 Uhr erfolgt, ist die erste Leistung des Hotels das Abendessen (sofern im Arrangementpreis inbegriffen). Bei Landung nach 19.30 Uhr ist die erste Leistung des Hotels die Unterkunft.

10.2 Verspätungen   Der Reiseveranstalter hat bei Verspätungen grundsätzlich keinen Einfluss. Die Überlastung von Flugstrassen oder Flugzeug-Standplätzen sowie technische Gründe usw. können Verspätungen verursachen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Organisation Ihrer Rückreise zum Wohnort. Lotus Reisen ist grundsätzlich nicht haftbar für aufgrund von Verspätungen entstandene Spesen.

11. Dreier - und Viererzimmer, Baby-Betten

11.1 Zusatzbetten   In einigen Hotels können in Doppelzimmern auch Zusatzbetten gebucht werden. In Sachen Komfort entsprechen diese Betten allerdings meist nicht den normalen Betten.

11.2 Baby-Betten  Für die Bereitstellung eines Baby-Bettes erheben die meisten Hotels eine Gebühr. Diese ist immer an Ort zu entrichten.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und Lotus Reisen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Lotus Reisen können nur an seinem Hauptsitz in Zürich angebracht werden.

13. Ombudsmann   

Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche anrufen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns bzw. dem Reisebüro, bei welchem Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmanns lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42 / Postfach, 8038 Zürich

14. Reisegarantie 

Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungstelle oder unter www.garantiefonds.ch

15. Versicherung   

Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskosten- und Reiseschutzversicherung. Details auf Anfrage..

 

Zürich, Dezember 2023 / ersetzt alle bisherigen Vertragsbedingungen

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